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Wunderbar vorgesorgt
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Bestattungsvorsorge

Regelt zu Lebzeiten, wie die eigene Bestattung ablaufen soll, und sichert die Finanzierung ab.

Das Wichtigste zuerst

Bestattungsvorsorge hat zwei Seiten, die oft vermischt werden. Die Bestattungsverfügung regelt den Willen: Bestattungsart, Ort, Ablauf. Der Bestattungsvorsorgevertrag regelt das Geld. Beides ist unabhängig voneinander sinnvoll. Wichtig für den finanziellen Teil: Ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung schützt das Geld auch dann, wenn später Sozialleistungen bezogen werden, weil zweckgebundene Bestattungsvorsorge in angemessener Höhe als Schonvermögen gilt.

RechtsgrundlageLandesbestattungsgesetze, Schonvermögen nach § 90 SGB XII

Was es kostet

Bestattungsverfügung selbst verfassenkostenlos
Bestattungsvorsorgevertragje nach gewählten Leistungen
TreuhandkontoVerwaltungsgebühr des Treuhänders
Sterbegeldversicherunglaufender Beitrag je nach Eintrittsalter und Versicherungssumme

So gehst du vor

  1. Gewünschte Bestattungsart festlegen
  2. Bestattungsverfügung schriftlich verfassen und unterschreiben
  3. Kostenrahmen realistisch abschätzen
  4. Über Treuhandkonto oder Sterbegeldversicherung entscheiden
  5. Angehörige informieren, wo die Unterlagen liegen

Häufige Fehler

  • Den Wunsch nur mündlich äußern
  • Das Geld auf ein normales Sparkonto legen, das im Erbfall zum Nachlass gehört
  • Die Bestattungsverfügung im Testament verstecken, das oft erst nach der Beerdigung geöffnet wird

Häufige Fragen

Gehört die Bestattungsverfügung ins Testament?

Besser nicht. Testamente werden häufig erst nach der Bestattung eröffnet. Die Bestattungsverfügung sollte separat und für Angehörige sofort auffindbar sein.

Ist vorgesorgtes Geld vor dem Sozialamt sicher?

Zweckgebundene Bestattungsvorsorge in angemessener Höhe gilt in der Regel als Schonvermögen. Entscheidend sind die Zweckbindung und die Angemessenheit der Summe.

Offizielle Quellen

Adressen, Öffnungszeiten und Terminvergabe erfährst du direkt bei der zuständigen Stelle. Wir veröffentlichen bewusst keine Kontaktdaten, die wir nicht laufend prüfen können.

  • Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de
  • Musterformulare zur Vorsorge: Bundesministerium der Justiz
  • Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt

Diese Seite gibt allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand der Recherche: September 2026.

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