Bestattungsvorsorge
Regelt zu Lebzeiten, wie die eigene Bestattung ablaufen soll, und sichert die Finanzierung ab.
Das Wichtigste zuerst
Bestattungsvorsorge hat zwei Seiten, die oft vermischt werden. Die Bestattungsverfügung regelt den Willen: Bestattungsart, Ort, Ablauf. Der Bestattungsvorsorgevertrag regelt das Geld. Beides ist unabhängig voneinander sinnvoll. Wichtig für den finanziellen Teil: Ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung schützt das Geld auch dann, wenn später Sozialleistungen bezogen werden, weil zweckgebundene Bestattungsvorsorge in angemessener Höhe als Schonvermögen gilt.
| Rechtsgrundlage | Landesbestattungsgesetze, Schonvermögen nach § 90 SGB XII |
|---|
Was es kostet
| Bestattungsverfügung selbst verfassen | kostenlos |
|---|---|
| Bestattungsvorsorgevertrag | je nach gewählten Leistungen |
| Treuhandkonto | Verwaltungsgebühr des Treuhänders |
| Sterbegeldversicherung | laufender Beitrag je nach Eintrittsalter und Versicherungssumme |
So gehst du vor
- Gewünschte Bestattungsart festlegen
- Bestattungsverfügung schriftlich verfassen und unterschreiben
- Kostenrahmen realistisch abschätzen
- Über Treuhandkonto oder Sterbegeldversicherung entscheiden
- Angehörige informieren, wo die Unterlagen liegen
Häufige Fehler
- Den Wunsch nur mündlich äußern
- Das Geld auf ein normales Sparkonto legen, das im Erbfall zum Nachlass gehört
- Die Bestattungsverfügung im Testament verstecken, das oft erst nach der Beerdigung geöffnet wird
Häufige Fragen
Gehört die Bestattungsverfügung ins Testament?
Besser nicht. Testamente werden häufig erst nach der Bestattung eröffnet. Die Bestattungsverfügung sollte separat und für Angehörige sofort auffindbar sein.
Ist vorgesorgtes Geld vor dem Sozialamt sicher?
Zweckgebundene Bestattungsvorsorge in angemessener Höhe gilt in der Regel als Schonvermögen. Entscheidend sind die Zweckbindung und die Angemessenheit der Summe.
Offizielle Quellen
Adressen, Öffnungszeiten und Terminvergabe erfährst du direkt bei der zuständigen Stelle. Wir veröffentlichen bewusst keine Kontaktdaten, die wir nicht laufend prüfen können.
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de
- Musterformulare zur Vorsorge: Bundesministerium der Justiz
- Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt
Diese Seite gibt allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand der Recherche: September 2026.
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