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Wunderbar vorgesorgt
⚖️

Betreuungsverfügung

Bestimmt im Voraus, wen das Gericht zum Betreuer bestellen soll, falls eine Betreuung nötig wird.

Das Wichtigste zuerst

Die Betreuungsverfügung wird oft mit der Vorsorgevollmacht verwechselt, hat aber eine andere Logik. Sie verhindert die Betreuung nicht, sondern steuert sie. Wer keine Person hat, der er eine umfassende Vollmacht anvertrauen möchte, oder wer die gerichtliche Kontrolle ausdrücklich wünscht, ist hier richtig. Ein praktischer Vorteil: Für die Betreuungsverfügung musst du nicht voll geschäftsfähig sein, für die Vorsorgevollmacht schon.

Rechtsgrundlage§ 1816 Abs. 2 BGB

Was es kostet

Selbst verfassenkostenlos
Öffentliche Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde10 Euro nach § 7 BtOG
Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister20,50 Euro online

So gehst du vor

  1. Wunschbetreuer und Ersatzperson benennen
  2. Personen benennen, die ausdrücklich nicht Betreuer werden sollen
  3. Wünsche zur Lebensführung festhalten, etwa zum Wohnort
  4. Schriftlich festhalten, unterschreiben und datieren
  5. Im Zentralen Vorsorgeregister registrieren

Häufige Fehler

  • Mit der Vorsorgevollmacht verwechseln
  • Nur Wünsche formulieren, ohne konkrete Personen zu benennen
  • Nicht registrieren, sodass das Gericht die Verfügung nicht kennt

Häufige Fragen

Wie unterscheidet sie sich von der Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht vermeidet die Betreuung, weil die bevollmächtigte Person sofort und ohne Gericht handeln kann. Die Betreuungsverfügung verhindert die Betreuung nicht, sondern bestimmt, wer Betreuer werden soll und welche Wünsche zu beachten sind.

Ist das Gericht an meine Verfügung gebunden?

Das Gericht soll dem Wunsch entsprechen, sofern es dem Wohl der betreuten Person nicht zuwiderläuft. Eine absolute Bindung besteht nicht, die Verfügung hat aber erhebliches Gewicht.

Offizielle Quellen

Adressen, Öffnungszeiten und Terminvergabe erfährst du direkt bei der zuständigen Stelle. Wir veröffentlichen bewusst keine Kontaktdaten, die wir nicht laufend prüfen können.

  • Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de
  • Musterformulare zur Vorsorge: Bundesministerium der Justiz
  • Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt

Diese Seite gibt allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand der Recherche: September 2026.

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