Digitaler Nachlass
Regelt, was mit Online-Konten, Abos, Cloud-Daten und digitalen Vermögenswerten nach dem Tod passiert.
Das Wichtigste zuerst
Der digitale Nachlass ist der am häufigsten vergessene Teil der Vorsorge. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass digitale Inhalte grundsätzlich vererblich sind und Erben Zugang erhalten müssen. Praktisch scheitert es trotzdem oft daran, dass niemand weiß, welche Konten existieren. Eine schlichte Liste der Zugänge, getrennt vom Passwort aufbewahrt, löst das Problem zuverlässiger als jede rechtliche Konstruktion.
| Rechtsgrundlage | BGH-Rechtsprechung zur Vererblichkeit digitaler Inhalte |
|---|
Was es kostet
| Liste selbst erstellen | kostenlos |
|---|---|
| Passwortmanager mit Notfallzugriff | je nach Anbieter, häufig als Abo |
So gehst du vor
- Alle wichtigen Online-Konten auflisten
- Festlegen, was mit jedem Konto geschehen soll: löschen, übertragen, gedenken
- Vertrauensperson benennen und in der Vollmacht ausdrücklich erwähnen
- Zugangsdaten sicher verwahren, getrennt von der Liste
- Liste regelmäßig aktualisieren
Häufige Fehler
- Passwörter direkt in die Vollmacht schreiben
- Nur an soziale Netzwerke denken und Banking, Abos oder Domains vergessen
- Die Liste nie aktualisieren
Häufige Fragen
Dürfen Erben auf das Konto zugreifen?
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehen digitale Inhalte grundsätzlich auf die Erben über. In der Praxis erleichtert eine ausdrückliche Regelung in der Vollmacht den Zugang erheblich.
Wie bewahre ich Zugangsdaten sicher auf?
Getrennt von der Kontenliste, etwa in einem Passwortmanager mit Notfallzugriff oder in einem verschlossenen Umschlag an einem der Vertrauensperson bekannten Ort.
Offizielle Quellen
Adressen, Öffnungszeiten und Terminvergabe erfährst du direkt bei der zuständigen Stelle. Wir veröffentlichen bewusst keine Kontaktdaten, die wir nicht laufend prüfen können.
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: vorsorgeregister.de
- Musterformulare zur Vorsorge: Bundesministerium der Justiz
- Betreuungsbehörde: Website des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt
Diese Seite gibt allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand der Recherche: September 2026.
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