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Wunderbar vorgesorgt

Geschäftsfähigkeit

Die Fähigkeit, rechtlich wirksam Erklärungen abzugeben. Sie ist Voraussetzung für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht. Für eine Betreuungsverfügung genügt dagegen die natürliche Einsichtsfähigkeit, volle Geschäftsfähigkeit ist dort nicht erforderlich.

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