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Wunderbar vorgesorgt

Vollmachtgeber

Die Person, die eine Vollmacht erteilt. Sie muss im Zeitpunkt der Erteilung geschäftsfähig sein. Fällt die Geschäftsfähigkeit später weg, bleibt die Vollmacht wirksam, das ist der eigentliche Sinn der Vorsorgevollmacht.

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