Zentrales Vorsorgeregister
Die bundesweite Datenbank der Bundesnotarkammer, in der du hinterlegst, dass und wo deine Vorsorgedokumente existieren.
Das Wichtigste zuerst
Das Zentrale Vorsorgeregister hilft Betreuungsgerichten und berechtigten Ärztinnen und Ärzten, Vorsorgeangelegenheiten aufzufinden. Vor der Bestellung eines Betreuers soll das Gericht eine Registerauskunft einholen (§ 285 FamFG); bei Gefahr im Verzug ist eine zunächst unterlassene Abfrage nachzuholen. Eine fehlende Registrierung allein führt nicht automatisch zur Betreuung. Die Eintragung ersetzt weder ein wirksames Vorsorgedokument noch den Zugang zum benötigten Original.
| Rechtsgrundlage | § 78a BNotO, Registerabfrage nach § 285 FamFG; Erforderlichkeit der Betreuung nach § 1814 Abs. 3 BGB |
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Was es kostet
| Privat: online, eine Vertrauensperson | 24 Euro bei Lastschrift oder 26,50 Euro bei Überweisung |
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| Privat: per Post, eine Vertrauensperson | 27 Euro bei Lastschrift oder 29,50 Euro bei Überweisung |
| Jede weitere Vertrauensperson | Online 3,50 Euro; per Post 4 Euro |
| Abweichende Fälle | Ohne Vertrauensperson und bei Meldung durch institutionelle Nutzer können andere Gebühren gelten. Maßgeblich ist die Gebührensatzung. |
So gehst du vor
- Vorsorgedokument zuerst erstellen, das Register ersetzt es nicht
- Auf vorsorgeregister.de registrieren
- Aufbewahrungsort und Bevollmächtigte eintragen
- Bestätigung aufbewahren
- Bei Änderungen den Eintrag anpassen oder löschen lassen
Häufige Fehler
- Glauben, die Registrierung ersetze das Dokument selbst
- Aufbewahrungsort nicht aktualisieren nach einem Umzug
- Annehmen, das Register sei öffentlich einsehbar
Häufige Fragen
Was kostet die Registrierung?
Seit dem 1. Oktober 2026 kostet die private Registrierung mit einer Vertrauensperson online 24 Euro per Lastschrift oder 26,50 Euro per Überweisung. Per Post sind es 27 beziehungsweise 29,50 Euro. Weitere Personen kosten online jeweils 3,50 Euro, per Post 4 Euro. Die Gebühr fällt einmalig an; Sonderfälle ohne Vertrauensperson und institutionelle Meldungen sind gesondert geregelt.
Wer kann das Register einsehen?
Das Register ist nicht öffentlich. Zugriff haben Betreuungsgerichte und in bestimmten Konstellationen auch Ärztinnen und Ärzte. Privatpersonen können nicht nachsehen, ob jemand registriert ist.
Was wird dort nicht erfasst?
Testamente und Erbverträge gehören ins Zentrale Testamentsregister, ebenfalls bei der Bundesnotarkammer, aber eine eigene Datenbank. Die Organspendeerklärung läuft über das Organspende-Register beim BfArM. Bestattungsverfügungen werden zentral gar nicht registriert.
Offizielle Quellen
Gesetzliche Regeln und Gebühren lassen sich hier direkt nachlesen. Termine und die erforderlichen Unterlagen bestätigst du bei der gewählten Stelle.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand der Recherche: September 2026.
Dieses Thema an der Quelle prüfen
Diese Verweise und die ergänzenden Hinweise wurden am 11.10.2026 geprüft. Die rechtliche oder medizinische Gestaltung deiner persönlichen Regelung braucht gegebenenfalls fachliche Unterstützung.
Drei Fragen für dein Gespräch
- Wer soll meine Wünsche kennen und bei Bedarf für mich handeln?
- Welche Situationen und Angelegenheiten möchte ich konkret regeln?
- Wo liegt das Original, und wer kann es rechtzeitig finden?
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