Öffentliche Beglaubigung
Die amtliche Bestätigung, dass eine Unterschrift echt ist und von der genannten Person stammt. Sie bestätigt nicht den Inhalt des Dokuments, sondern nur die Unterschrift. Zuständig sind Notare sowie bei Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen auch die Betreuungsbehörden.