Urkundsperson
Die bei der Betreuungsbehörde beschäftigte Person, die zur öffentlichen Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen befugt ist. Sie prüft die Identität, sieht die Unterschrift und versieht das Dokument mit Beglaubigungsvermerk und Amtssiegel.