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Wunderbar vorgesorgt

Zentrales Vorsorgeregister

Die bei der Bundesnotarkammer geführte Datenbank nach § 78a BNotO, in der Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Widersprüche gegen das Ehegattennotvertretungsrecht registriert werden. Erfasst wird nicht das Dokument selbst, sondern der Hinweis auf seine Existenz und den Aufbewahrungsort.

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